Bewertungsportale

Selbst anonyme
Kommentare sind rechtens
Hamburg – Auf Bewertungsportalen sind selbst anonyme Kommentare erlaubt. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (Aktenzeichen 5 U 51/11). Nach Meinung der Richter müssen Hotelbetreiber hinnehmen, auf Bewertungsportalen beschrieben zu werden. Ein allgemeines Bewertungsverbot, das das Betreiben einer Hotelbewertungsplattform unmöglich machen würde, sei „nicht im Interesse der Allgemeinheit“.
Die Hamburger Richter wiesen damit die Klage der A & O Hotels gegen Holidaycheck zurück. Die Hotelkette wollte gerichtlich erzwingen, aus dem Bewertungsportal herausgenommen zu werden, um so unfaire Bewertungen zu verhindern. Das Gericht stufte jedoch die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit höher ein als den Schutz vor unzutreffenden Bewertungen, zumal „die Hotelbetriebe deren Löschung verlangen und auch gerichtlich durchsetzen können“.





